Fragen Sie uns! Haben Sie z.B. Fragen zu:
- Installation Rauchwarnmelder, Frist in Bayern: 31.12.2017. Haben Sie den Beschluss bereits in der Eigentümerversammlung gefasst? Sind Sie ausreichend von Ihrem Verwalter informiert?
- Ihr Verwalter grenzt nach wie vor in der Wohngeldabrechnung ab?
- Mess und Eichgesetz: das betrifft Sie als Eigentümer: sind Sie auch hier über die aktuelle Gesetzeslage informiert?
- …
Fordern Sie uns auf! Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Verwaltung Ihrer Immobilie zu unterbreiten. Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
- Anzahl Wohneinheiten / Teileigentum / Garagen
- Adresse der Immobilie
Kompetente Verwaltung Verwaltung zu fairen Konditionen